Gefährdungsanalyse psychische Belastung am Arbeitsplatz

Seit dem 20.09.2013 verlangt das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 und § 6) von allen Unternehmen, auch die psychische Belastung ihrer Mitarbeiter an den jeweiligen Arbeitsplätzen zu ermitteln, zu beurteilen und ggf. durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Bei einer Überprüfung durch die Gewerbeaufsicht ist eine entsprechende Dokumentation vorzulegen.

Warum diese Pflicht eine große Chance ist am Erfolg Ihres Unternehmens zu arbeiten und wie Sie z.B. mit moderierten Workshops nicht nur die Arbeitsbedingungen sondern auch die Arbeitsergebnisse verbessern erfahren Sie hier (PDF).

Außerdem bietet die GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) auf ihrer Website umfangreiche Informationen und einen Erklärfilm zum Download an.